TEILNAHMEBEDINGUNGEN
15. Berliner Umwelt- und Weihnachtsmarkt 2010
Ort: Sophienstraße in Berlin/Mitte
Termin: an allen vier Adventswochenenden 2010
1. Zeitraum
a) Der Umwelt- und Weihnachtsmarkt findet an folgenden vier Adventswochenenden statt:
27./28.11. + 04./05.12. + 11./12.12. + 18./19.12.
b) Der Markt findet jeweils Samstags von 12 bis 21 Uhr und Sonntags von 11 bis 19 Uhr statt.
2. Teilnehmergebühren/ - und Zahlungsvereinbarungen
a) Die Standmiete für einen Stand beinhaltet:
-
die Standfläche (3m breit, 2m tief),
-
einen Mietstand aus Holz (3m breit, 2m tief)
-
Stromverbrauch von bis zu 1 kW/h
Die Standmiete beträgt somit für:
Künstlerware*
EUR 106,00 netto/ pro Tag
EUR 848,00 netto alle 4 Wochenenden
zzgl. EUR 20,00 netto einmal. Umweltbeitrag
EUR 868,00 netto gesamt
EUR 1.032,92 brutto ( 19% inkl.)
Händlerware
EUR 125,00 netto/ pro Tag
EUR 1.000,00 netto alle 4 Wochenenden
zzgl. EUR 23,00 netto einmal. Umweltbeitrag
EUR 1.023,00 netto gesamt
EUR 1.217,37 brutto ( 19% inkl.)
Gastronomen
EUR 205,00 netto/ pro Tag
EUR 1.640,00 netto alle 4 Wochenenden
zzgl. EUR 35,00 netto einmal. Umweltbeitrag
EUR 1.675,00 netto gesamt
EUR 1.993,25 brutto ( 19% inkl.)
Umweltschutzorganisationen
EUR 65,00 netto/ pro Tag
EUR 520,00 netto alle 4 Wochenenden
EUR 618,80 brutto.( 19% inkl.)
* Die Eingruppierung erfolgt nur durch den Veranstalter.
* Der Künstlerwarentarif gilt nur für Künstler, die die ausgestellte Ware selbst anfertigen. Sobald der Anmelder nicht der Hersteller der Künstlerware selbst ist, handelt es sich dabei um Handelsware und in die Mietkategorie „Händlerware“.
Wenn sich Teilnehmer mit einem Mischstand (Künstler- und Händlerware) bewerben, so wird die nächst höhere Kategorie Händlerware zur Anwendung gebracht. Das gilt auch, wenn nur ein einziges Produkt der Kategorie Händlerware in die Verkaufspalette aufgenommen wird.
b) Bewerbung und Anmeldung
Wenn Sie bereits am Umwelt- und Weihnachtsmarkt teilgenommen haben, können Sie sich direkt mit dem angefügten
> Anmeldeformular 2010
anmelden.
Alle neuen Teilnehmer werden gebeten, sich für die Teilnahme zu bewerben und schriftlich ihre Produkte mit Bildern per Post oder E-Mail vorzustellen. Erst danach können Sie sich zum Weihnachtsmarkt anmelden.
c) Anzahlung
Bitte leisten Sie 35 % der Gesamtmiete als Anzahlung, sobald Sie von Events, Kathrin Küttner die Rechnung erhalten haben. Nach Versand der Rechnung reservieren wir Ihnen für 14 Tage den angemeldeten Stand. Ist die Anzahlung bis dahin nicht eingegangen, stornieren wir kostenpflichtig Ihre Anmeldung zu den unter „e)“ genannten Bedingungen.
d) Stornierung
Sobald Ihre Anmeldung unterschrieben bei uns eingegangen ist (per Post ), gilt diese als verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag (siehe auch folg. Absatz) entstehen folgende Stornogebühren:
Bis zum 100. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 99. bis 80. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 35% des Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 79. bis 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40% des Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 59. bis 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 44. bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60% des Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 14. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Mietpreises zzgl. MwSt.,
ab 6. bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Mietpreises zzgl. MwSt.,
Für die Berechnung gilt der Eingangstag der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
e) Restzahlung
Bitte zahlen Sie den Restbetrag bis spätestens 10.10.2010 an
Kontoinhaber/Empfänger: Kathrin Küttner
Kontonummer: 3819011900
Bankleitzahl: 160 50000 (Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam)
Bitte geben Sie als Verwendungszweck an:
An- oder Restzahlung und Ihre Rechnungsnummer, um unberechtigte Mahnungen zu vermeiden. Vielen Dank!
Bitte beachten Sie:
Nur bei vollständiger und rechtzeitiger Bezahlung können Sie Ihren Stand beziehen. Ist der komplette Rechnungsbetrag nicht bis zum 20.10.2010 auf dem o. g. Konto eingegangen, so wird der Stand neu vergeben. Eine Nichtbezahlung bis zu diesem Zeitpunkt gilt als Stornierung, auch wenn Sie bereits angezahlt haben. Die entsprechenden Stornokosten werden laut „d) Stornierung“ fällig. Bitte beachten Sie dabei die Laufzeiten von Überweisungen.
Leider mußten wir diese strenge Regel einführen, da das sehr späte Bezahlen vieler Teilnehmer uns als Veranstalter in den letzten Jahren unter extremen Druck gesetzt hat bezüglich der Standplanung in der Sophienstraße. Um durch Zahlungsausfall entstehende neue Standkapazitäten noch vermarkten zu können, ist ein entsprechender zeitlicher Vorlauf notwendig. Daraus resultiert diese 6-wöchige Frist zur Restbezahlung vor Veranstaltungsbeginn. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.
Bei Buchung nach dem 10.10.2010 bitten wir Sie, den Rechnungsbetrag sofort und in voller Höhe zu bezahlen.
3. Strom
a) Jeder Teilnehmer erhält einen Stromanschluß bis maximal 1 kW/h pro Tag.
b) Elektroheizgeräte dürfen nicht benutzt werden!
c) Bitte stellen Sie sicher, daß an allen Geräten bzw. Lampen, Lichterketten etc. die technischen Leistungsmerkmale deutlich sichtbar sind. Da es immer wieder zu Stromausfällen während des Marktes kommt, werden wir einzelne Stände bezüglich der Einhaltung der hier genannten technischen Vorraussetzungen kontrollieren.
d) Wir möchten Sie bitten, keine überalterten bzw. technisch nicht mehr einwandfreien Geräte etc. einzusetzen.
e) Bitte füllen sie das Extraformular für Strom aus, wenn Sie mehr als 1 kW/h Strombedarf anmelden möchten.
f) Bitte bringen Sie für die Beleuchtung Ihre Verlängerungskabel sowie Lichterketten oder Lampen mit.
g) Bitte bringen Sie eine wasserdichte 50 m-Kabeltrommel mit. Für abhanden gekommene Kabeltrommeln haftet der Veranstalter nicht.
h) Bitte sorgen Sie dafür, daß die Kabeltrommel abgewickelt wird, um Überhitzung und damit Kurzschluß zu vermeiden.
i) Stellt unser Marktpersonal fest, daß mehr als 1 kW/h Strom durch entsprechenden nicht angemeldeten Einsatz von Geräten, Beleuchtungszubehör etc. an einem Stand verbraucht wird, berechnen wir rückwirkend ab dem 1. Markttag einen Aufschlag (z. Zt. Minimum EUR 0,29 pro kW/h). Die Berechnung erfolgt in jedem Fall, auch wenn der Standbetreiber uns mitteilt, daß das Gerät, Beleuchtung etc. unbenutzt da steht. Die Pauschale ist sofort, mit Rechnungsstellung in bar zu entrichten. Bitte richten Sie es daher besser so ein, Mehrbedarf von vornherein mit dem Stromformular 2010 anzumelden.
4. Allgemeine Marktregeln
a) Der Charakter eines Umwelt- und Weihnachtsmarktes ist in jeder Hinsicht zu wahren.
b) Bitte vermeiden Sie unnötigen Verpackungsmüll.
Die in der Standgebühr enthaltene Reinigungspauschale beinhaltet nicht die Reinigung des eigenen Standes und die Entsorgung des durch den Händler verursachten Mülls. Wir bitten sehr darum, das zu berücksichtigen !
c) Wir bitten jeden Teilnehmer darum, hinter, neben und vor seinem Stand (bis zur Straßenmitte) für Sauberkeit zu sorgen. Bei groben Verstößen müssen wir leider eine zusätzliche Reinigungsgebühr erheben.
d) Folgende Artikel bleiben nur dem Veranstalter zum Verkauf vorbehalten: Alkohol und alkoholische Getränke, alle alkoholischen Mixgetränke von Glühwein bis Punsch etc. (Definition Punsch: Säfte, Tee’s etc. mit alkoholischen Zusätzen)
e) Für sämtliche erforderlichen Genehmigungen (wie z. B. Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherung, rote Gesundheitskarte für den Lebensmittelbereich etc.) ist ausschließlich der Aussteller selbst verantwortlich.
f) Bitte preisen Sie die Verkaufsware für Ihre Kunden deutlich aus und bringen Ihren Namen, Firmennamen und Adresse gut sichtbar am Stand an.
g) Wir freuen uns, wenn Sie weihnachtliche Musik an den Ständen spielen. Bitte achten Sie darauf, daß wir keine Verstärker einsetzen dürfen und die Musik nur in Zimmerlautstärke abgespielt wird.
h) Zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und nach 22 Uhr ist das Abspielen jeglicher Musik gemäß den Vorgaben des Umweltamtes untersagt.
5. Haftung
a) Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall oder die Beeinträchtigung der Veranstaltung durch folgende EREIGNISSE : höhere Gewalt ( Witterungseinflüsse wie starker Wind, Stürme, Schneefall )und vom Veranstalter nicht beeinflussbare Ereignisse wie Demonstrationen, polizeiliche Absperrungen, Baustellen, Vandalismus etc.).
b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für alle in a) aufgeführten Ereignisse entstehenden Schäden und Folgeschäden (z.B. zusammengefallene Marktstände, daraus resultierender Umsatzverlust, etc.)
c) Die Haftpflicht des Teilnehmers beginnt mit der vom Veranstalter angebotenen Aufbauzeit und endet mit der Räumung des Standes durch den Teilnehmer innerhalb der vorgegebenen Abbauzeit.
d) Der Teilnehmer ist verpflichtet, zur Deckung von Schäden eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
e) Für sämtliches vom Teilnehmer mitgebrachtes Gut übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
f) Kommt der Weihnachtsmarkt aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig zustande oder wird er durch höhere Gewalt oder durch andere, nicht vom Veranstalter zu vertretende Gründe siehe a) beeinträchtigt, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, daß aufgrund behördlicher Auflagen plötzliche Baustellen in der Sophienstraße bzw. im Bereich Hackescher Markt entstehen und der vorgesehene Standplatz entfällt.
- ORGANISATORISCHES ZUM ABLAUF -
Bezug der Standplätze
a) Jeder Stand ist nummeriert. Etwa 3 Tage vor Marktbeginn erhalten Sie Ihre persönliche Standnummer per Post oder E-Mail zugesendet, wenn die Standmiete vollständig bezahlt ist. Diese Nummer gilt in der Regel für alle Adventswochenenden.
b) Nur bei vollständiger Bezahlung kann der Stand jeweils bis Samstag 10:00 Uhr bezogen werden. Wenn der Stand bis 12:00 Uhr nicht bezogen worden ist, kann er anderweitig vergeben werden. Bereits gezahlte Standmiete wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
c) Anspruch auf Erhalt eines bestimmten Standplatzes besteht nicht. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht zur Änderung der Platzvergabe auch nach Mitteilung der Standnummer vor.
d) Die Teilnahme eines Händlers am Markt kann mit sofortiger Wirkung vom Veranstalter widerrufen werden, wenn Artikel zum Verkauf gelangen, die im Vertrag nicht genehmigt sind, die Sortimentsdarbietung nicht dem Charakter eines Umwelt- und Weihnachtsmarktes Rechnung trägt, der Stand an dritte Personen weiter- oder untervermietet wird, der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter nicht nachkommt oder gegen die Teilnahmebedingungen bzw. sonstige einschlägigen Vorschriften der Marktleitung bzw. des Marktpersonals verstoßen wird.
Aufbau
a) Jeder Teilnehmer kann seinen Stand Samstags frühestens ab 10:00 Uhr beziehen. Offizieller Marktbeginn ist um 12:00 Uhr. Die Waren sollten möglichst ohne Auto angeliefert werden. Falls doch nötig, bitten wir die Fahrzeuge zügig zu entladen. Bitte vermeiden Sie Standzeiten von mehr als 15 Minuten. Längeres Parken während der Aufbauzeit ist verboten. 30 Minuten vor Marktbeginn müssen sämtliche Fahrzeuge aus der Straße entfernt sein.
b) Die in den Lauf hineinragenden Seitenteile des Standes dürfen nicht mit Ware oder Dekoration behängt werden, so daß ein freier Durchgang möglich bleibt.
c) Das Hineinstellen von Ware in den Lauf ist nicht zulässig.
d) Das eigenmächtige Umstellen oder Vergrößern (z.B. durch Beistelltische) des Standes ist nicht gestattet.
e) Wir bitten jeden Teilnehmer gut sichtbar ein Schild mit seiner Adresse und Telefonnummer anzubringen und seinen Stand weihnachtlich, schön und umweltfreundlich zu dekorieren.
Abbau
a) Jeweils Sonntags ab 19:00 Uhr muß mit dem Abbau begonnen werden. Ein vorzeitiges Abbauen während der Veranstaltungszeit bitten wir, jedoch zu unterlassen. Der Stand muß bis spätestens 20:00 Uhr zum Abbau frei geräumt sein, da dann das Unternehmen Marktständeverleih zügig mit dem Abbau beginnen muß, um die vom Umweltamt vorgegeben Zeiten zur Einhaltung der Nachtruhe gewährleisten zu können.
b) Wir bitten Sie, die Stände wie im vorgefundenen Zustand, frei von Nägeln, Schrauben, Klebebändern, Deko-Material etc. und besenrein dem Veranstalter zu ergeben. Etwaige Beschädigungen müssen wir in Rechnung stellen.
Gutes Gelingen, Freude und nicht zuletzt hervorragende Umsätze wünscht Ihnen Kathrin Küttner